Finanzielle Anerkennungsleistungen an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter
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Ehemalige deutsche Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter erhalten eine symbolische finanzielle Anerkennungsleistung. Die Bundesregierung würdigt damit ihr schweres Schicksal während und nach dem Zweiten Weltkrieg.
Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss vom 27. November 2015 im Haushalt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für diesen Zweck für die Jahre 2016 bis 2018 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2019 wurden weitere 53,85 Millionen Euro bereitgestellt.
Die konkreten Voraussetzungen für den Erhalt einer Anerkennungsleistung waren in der "Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter - ADZ Anerkennungsrichtlinie" vom 1. August 2016 geregelt.
Danach können Zivilpersonen, die wegen ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten, eine einmalige finanzielle Leistung in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
Die Anerkennungsleistung, die die ehemaligen zivilen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter erhalten, ist keine Entschädigung für die menschenunwürdige Behandlung, zu der sie allein aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit gezwungen waren. Doch hat die Bundesregierung mit der ADZ-Richtlinie das Unrecht und leiderfüllte Schicksal der zivilen deutschen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter anerkannt.
Mehr als 98 Prozent (Stand Juni 2020) der über 46.000 Anträge auf Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wurden bearbeitet. Im Sommer 2020 wird mit dem Abschluss der Arbeiten gerechnet.
Aufgrund der Ausschlussfrist (31.12.2017) nach § 6 Abs. 2 der ADZ-Anerkennungsrichtlinie können keine Anträge mehr mit Aussicht auf Erfolg gestellt werden. Die Ausschlussfrist kann nicht verlängert werden.