Ergebnis der Bereinigungssitzung – Das Programm Garantiefonds Hochschule wird weitergeführt

Typ: Pressemitteilung , Datum: 16.11.2023

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in der sogenannten Bereinigungssitzung am 16. November 2023 beschlossen, dass die finanzielle Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich auch im Jahr 2024 fortgeführt wird. Zuvor hieß es aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dass das Programm zum Ende des Jahres 2023 eingestellt werden soll.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik, MdB erklärt dazu: „Integration der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ist eine Erfolgsgeschichte. Das durch die Bildungsberatungsstellen und die Otto Benecke Stiftung e.V. umgesetzte Programm Garantiefonds Hochschule hat ohne Zweifel einen wesentlichen Beitrag zu diesem Erfolg geleistet. Mich haben in den letzten Monaten viele Hilferufe von den Spätaussiedlerorganisationen und einzelnen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern wegen der angekündigten Einstellung des Programms erreicht. Ich habe mich für die Weiterführung des Programms aktiv eingesetzt und freue mich sehr, dass die Finanzierung dieses einzigartigen, integrations- und gesellschaftspolitisch wichtigen Angebots weiterhin sichergestellt ist. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages dafür, dass sie die Bedeutung des Garantiefonds Hochschule erkannt und trotz Konsolidierungsbemühungen bei der Haushaltsaufstellung für die Fortführung des Programms gesorgt haben. Mit jüngeren Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler gewinnt unser Land motivierte, dynamische, lernfähige und lernwillige Menschen. Unsere Pflicht ist, sie bei ihrem beruflichen Werdegang zu fördern. Das Programm Garantiefonds Hochschule war, ist und bleibt ein bewährtes und qualitativ hochwertiges Instrument dieser Förderung.“

Garantiefonds Hochschule (GF-H) ist ein vom BMFSFJ finanziertes Programm, welches zugewanderte junge Erwachsene (bis zum 30. Lebensjahr) beim Erwerb der Hochschulreife, bei der Fortsetzung eines im Herkunftsland begonnenen Studiums sowie beim Beginn eines neuen Studiums in Deutschland unterstützt. Junge Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie deren Familienangehörige nehmen seit Jahrzehnten an diesem – ursprünglich speziell für sie konzipierten – Programm teil.

Die Förderung im Rahmen des Programms erfolgt durch eine passgenaue Bildungsberatung und durch ein Stipendium. Stipendien werden für Sprachkurse, Lehrgänge und Kollegs zum Erwerb der Hochschulreife sowie Kurse zur Vorbereitung auf ein Kolleg oder ein Fachstudium geleistet.

Seit 1965 konnten über 650.000 junge Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Geflüchtete und Asylberechtigte gefördert werden. Aktuell nehmen ca. 2.000 Personen jährlich am Programm teil.