Wahlmöglichkeit traditioneller sorbischer Familiennamen für Frauen soll kommen

Typ: Meldung , Datum: 15.04.2020

Fabritius begrüßt geplante Änderung des Namensrechts

Eine gemeinsam vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Arbeitsgruppe hat Eckpunkte für eine Neugestaltung des Namensrechts vorgelegt.

In den Eckpunkten enthalten ist auch der Wegfall bislang einschränkender Regelungen zur Wahl eines geschlechtsspezifischen Familiennamens. Dies würde es insbesondere Sorbinnen ermöglichen, gemäß ihrer Traditionen eine weibliche Version des Familiennamens zu führen. Damit kommt die Bundesregierung einer Forderung der sorbischen Verbände, insbesondere des Dachverbands Domowina – Bund Lausitzer Sorben e.V., nach, die weibliche Form sorbischer Namen im Namensrecht zu ermöglichen. Zuletzt wurde dieses Thema in der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Fragen des sorbischen Volkes im November vergangenen Jahres besprochen.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius: "Ich begrüße die Aufnahme dieser wichtigen Forderung des sorbischen Volks in das gemeinsame Eckpunktepapier zum Namensrecht und werde mich dafür einsetzen, dass diese mehrfach angesprochene Änderung auch im kommenden Erörterungsprozess bis hin zum Gesetzbeschluss im Gesetzespaket erhalten bleibt."

Die im Eckpunktepapier konkretisierten Vorschläge sollen nun der Öffentlichkeit präsentiert und zur fachlichen Diskussion gestellt werden. Die Bundesregierung will in der nächsten Legislaturperiode über einen Reformvorschlag entscheiden.

Sorbischen Traditionen zufolge ist es üblich, dass dem Familiennamen von Frauen je nach deren Familienstand eine bestimmte Endung angefügt wird: Verheiratete Frauen hängen ihrem Nachnamen üblicherweise ein -owa an, seltener ein -ina. Für unverheiratete Frauen ist meist das Suffix -ec oder -ic (obersorbisch) bzw. -ejc oder oder -ojc (Niedersorbisch) gebräuchlich. Bislang ließ das deutsche Namensrecht solche geschlechtsspezifischen Familiennamen nicht zu.